Verbindliche Garantieerklärung
DO-Professional Services GmbH („DO-Pro“) wendet in seiner gesamten Geschäftstätigkeit die folgenden Grundsätze an:
- DO-Pro nimmt nur Aufträge an, für deren sach- und termingerechte Ausführung die benötigten Fähigkeiten und Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- DO-Pro führt alle beauftragten Arbeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, mit größter Sorgfalt, unter Anwendung aktueller Erkenntnisse und Erfahrungen sowie Beachtung branchen-spezifischer Besonderheiten nach bestem Wissen und Gewissen durch.
- DO-Pro haftet für Schäden, die ihre Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Dritte zu vertreten haben.
- DO-Pro verpflichtet sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig ob es sich dabei um Informationen über den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht entbindet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auf Mitarbeiter von DO-Pro und gegebenenfalls mit Zustimmung des Auftraggebers von DO-Pro eingeschaltete Dritte und gilt zeitlich unbeschränkt, über das Ende der Vertragsabwicklung hinaus.
- DO-Pro verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber oder in dessen Namen zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden während der Dauer des Vertrags auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert dem Vertragspartner zurückgegeben.
Gilching, 18.08.2010

- Rudolf A. Müller, Geschäftsführer

